Tittmoninger Argumente gegen die Fridolfinger Salzachbrücke
1. Es besteht die Gefahr, dass nach dem Bau der Fridolfinger Brücke ein spürbarer Abzug an Kaufkraft Richtung Fridolfing und Richtung OÖ (z. B. Industriepark Riedersbach) eintreten wird. Österreicher, die in Bayern einkaufen wollen, werden sich künftig den 6 km langen Umweg zur Tittmoninger Brücke sparen und über die neue Brücke im Fridolfinger Gemeindegebiet ankommen, wo sie auch gleich ihre Einkäufe erledigen können. Das wird auch Auswirkungen auf die Standortwahl von Händlern haben, die nach dem Brückenbau mit Sicherheit das Fridolfinger Gemeindegebiet bevorzugen werden.
Dies kann nicht im Interesse der Stadt Tittmoning und der Tittmoninger Gewerbetreibenden sein.
2. Es gibt ernsthafte Überlegungen, dass Burghausen auf seiner „Neuen Brücke“ eine Tonnagebegrenzung einrichten wird sobald die Fridolfinger Brücke steht, um seine Innenstadt vom Schwerlastverkehr zwischen Grenze und Industriegebiet zu entlasten.
Diese LKW-Sperre hätte zur Folge, dass der Burghausener Schwerlastverkehr künftig über die Fridolfinger Brücke und damit über Tittmoninger Gemeindegebiet führen würde mit allen seinen negativen Auswirkungen: Lärm, Gestank, Feinstaub und Verkehrsbehinderungen.
3. Die neue Brücke wird grundsätzlich mehr Schwerlastverkehr in die Gegend ziehen, da sich der Neubau als Abkürzung in alle Richtungen und zur Mautflucht anbietet und das wird sich sehr schnell herumsprechen. Für die umliegenden Gemeinden „drent und herent“ wird es dadurch zu einer massiven Beeinträchtigung der Lebensqualität kommen (durch Lärm, Gestank, Feinstaub und Verkehrsbehinderungen). Für die Gemeinden nahe des Waginger Sees sind zudem massive Beeinträchtigungen im Tourismus zu befürchten.
4. Die Kosten des Brückenbaus belaufen sich aufgrund des technischen Aufwandes, der wegen des ungeeigneten Baugrundes und den Maßnahmen zum Schutz des Auwaldes erhoben werden muss, auf derzeit mindestens 42 Mio. Euro. Angesichts der immensen Verschuldung des Landkreises und der nicht vorhandenen Notwendigkeit der Baumaßnahme wird hier sehr viel Geld verschwendet, dass besser zur Tilgung der Schulden oder wenigstens den Kommunen für dringende Investitionen (z. B. Schulsanierungen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen) bereit gestellt werden sollte. Statt dessen wird regelmäßig die Kreisumlage erhöht und die Gemeinden haben kaum noch Geld zur Verfügung. Insofern ist der Brückenneubau geeignet die kommunale Infrastruktur eher zu schwächen als zu stärken.
Es kann nicht im Interesse der Traunsteiner Gemeinden – und damit auch nicht im Interesse der Gemeinde Tittmoning sein, dass der Landkreis völlig überteuerte und überflüssige Prestigeprojekte auf Kosten seiner Kommunen finanziert.
5. Die geplante Salzachbrücke bei Fridolfing führt nicht wesentlich zu einer Entlastung des Verkehraufkommens am Tittmoninger Stadtplatz, weil
– der Pkw-Verkehr mehrheitlich über die B20, also in N-S-Richtung verläuft.
– wissenschaftlich erwiesen ist, dass eine spürbare Verkehrsentlastung sich erst dann einstellt, wenn die Anzahl der Kfz/Tag um mindestens 40% reduziert wird.
Dass das durch den Brückenneubau bei Fridolfing nicht erreicht werden kann, bestätigt auch das Verkehrsgutachten zur geplanten Salzachbrücke (2009).
6. Die Zusicherung der oberösterreichischen Nachbargemeinde Ostermiething, dass sie sich am Erhalt der Tittmoninger Brücke beteiligen werde, ist völlig absurd, da dies allein Aufgabe der oberösterreichischen Regierung in Linz ist.
Zudem ist die Wartung einer Brücke so kostenintensiv, dass dies auf kommunaler Ebene gar nicht zu bewerkstelligen wäre.
Es ist völlig logisch, dass – falls die Fridolfinger Salzachbrücke gebaut werden sollte – nur noch Gelder für den Erhalt der neuen Brücke zur Verfügung gestellt werden und dass aufgrund der entsprechenden Einsparungen bei der bestehenden Tittmoninger Brücke langfristig diese nur noch von Radfahrern und Fußgängern genutzt werden kann, wie es schon vor zwei Jahren Landrat Hermann Steinmaßl in einem Interview mit der SOR angekündigt hat.
Der Erhalt der Tittmoninger Brücke (oder ihr Ersatz durch einen Neubau) für den lokalen Verkehr ist folglich nur dann gewährleistet, wenn nicht wenige Kilometer weiter eine neue Brücke entsteht.
Es wäre doch aberwitzig, wenn man dem einzigen Ort, der im Landkreis Traunstein direkt an der Salzach liegt, seinen Fluss-Übergang nähme, um mitten im unbebauten Gebiet eine neue Brücke zu errichten, mehrere Kilometer von den jeweiligen Ortszentren entfernt (Fridolfing bis zum Brückenstandort: ca. 4 km; Ostermiething bis zum Brückenstandort: ca. 2,5 km).
Im Übrigen haben die oberösterreichischen Gemeinden nicht wirklich Interesse am Erhalt der Tittmoninger Brücke, denn sie sparen sich mit der neuen Brücke mehr als den halben Weg zur Grenze:
– Ostermiething Mitte – Tittmoninger Brücke: ca. 6 km, noch dazu ungünstig Richtung Norden gelegen;
– Ostermiething Mitte – Fridolfinger Brücke: ca. 2,5 km, zudem ideal in Richtung Salzburg gelegen;
7. Mit dem Beitritt zur Bürgerinitiative könnte die Stadt der wiederholt abgelehnten Forderung nach einer Tonnagebegrenzung auf der Tittmoninger Brücke noch einmal massiven Nachdruck verleihen.
Das Gegenargument, dass die Tittmoninger Brücke als überregionale Verbindung für den Schwerlastverkehr offen gehalten werden müsse, ist unhaltbar, weil
– der enge und steile Gerberberg für solchen Verkehr nicht ausgelegt ist und es auch nie war;
– der Stadtplatz längst für Fahrzeuge über 7,5 t gesperrt ist, so dass der Schwerverkehr sowieso nach Norden und Westen ausweichen muss;
– nicht nur auf bayerischer Seite sondern auch auf oberösterreichischer Seite eine für den überregionalen Schwerlastverkehr geeignete Anbindung an überregionale Verkehrsadern fehlt (auf bayerischer Seite Hindernisse durch Gerber- und Stadtberg sowie den tonnagebegrenzten Stadtplatz, auf oberösterreichischer Seite beträgt die Entfernung zur B156 über 20 km),
– dem (über)regionalen Schwerverkehr mit den Brücken bei Burghausen bzw. Freilassing völlig ausreichende Fluss-Übergänge zur Verfügung stehen;
ein Bedarf an Brücken für den überregionalen Verkehr im Rupertiwinkel wurde auch im Verkehrsgutachten zur geplanten Salzachbrücke (2009) verneint;
– es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, nach denen an Flüssen in gewissen Abständen Brücken für den überregionalen Schwerlastverkehr zur Verfügung zu stehen haben. |